Mit Sicherheit die richtige Entscheidung... Ethanolfeuer von artepuro

Mit Bio-Ethanol befeuerte dekorative Feuerstellen und Ethanolkamine erfreuen sich als äußerst unkomplizierte Designfeuer einer stetig wachsenden Begeisterung. Die Handhabung, aber auch die zu beachtenden Sicherheitshinweise, sind jedoch noch nicht jedem Endkunden so geläufig wie z.B. der Umgang mit bereits seit Jahrzehnten beliebten Gas- und Holzkohlegrills oder konventionellen Kaminen, die mit Holz befeuert werden. Ferner wird der Markt auch zusehends von Billigimporten oder schlichtweg unsicheren und somit gefährlichen Geräten überzogen. Im Frühjahr 2009 haben sich daher führende deutsche Markenhersteller wie auch  artepuro im Arbeitskreis „dekorative Feuerstätten & Ethanolkamine“ innerhalb des Verbandes HKI zusammengeschlossen und eine deutsche Norm in enger Zusammenarbeit mit dem TÜV entwickelt.. Seit Januar 2011 ist die erarbeitete DINNorm 4734_1 veröffentlicht. Alle Geräte der Kollektion artepuro erfüllen bereits zum jetzigen Zeitpunkt die geforderten Sicherheitskriterien oder werden gegenwärtig auf diese DIN-Norm angepasst. 

Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Elemente der DIN-Norm 4734-1

 

Zur Bauweise der Geräte:

  • Maximaler Brennstoffinhalt eines Gerätes darf ein Volumen von 3 Litern nicht überschreiten. (Bei Tischgeräten max. 0,5 Liter)
  • eine leicht zu betätigende Schließvorrichtung zum Löschen der Flamme muß vorhanden sein
  • dekorativen Elementen im Steine, keramische Brennscheite etc. auf dem Brenner sind nicht zulässig.
  • Die Brenner müssen aus Edelstahl der Qualität 1.4301 oder höherwertig sein

Zur Standsicherheit

  • Prüfung  gegen Verschieben und Brennstoffaustritt bei Schlagbeanspruchung (20 kg Sandsack)
  • Prüfung gegen Kippen bei Schlagbeanspruchung (20 kg Sandsack)
  • Sicherheit gegen Kippen und Rutschen bei 10 ° Neigung auf glatter Platte

Sicherheit des Brenners und des Zündvorgangs

  • Bei Neigung von 10 ° zu allen Seiten, darf kein Brennstoff aus dem Brennstoffvorratsbehälter austreten.
  • Der Brenner muß durch eine zusätzliche Auslaufwanne gesichert werden. Diese muß frei zugänglich sein, so daß sie vom Benutzer jederzeit kontroliert werden kann.
  • Der Brenner muß eine deutlich erkennbare Maximale Füllstandsmarke aufweisen.
  • Der Brenner muß mit dauerhaften Icons (Durchmesser 25 mm) versehen sein, die ein Befüllen im Betrieb und im warmen Zustand nicht erlauben.
  • Dichtigkeitsprüfung des Brenners durch werkseigene Produktionskontrolle nach DIN ISO 9001 oder einem sonstigen gleichwertigen entsprechendem System
  • Maximal dürfen 0,5 Liter Ethanol pro Stunde verbrannt werden.
  • Die Brenndauer des Geräts darf max. 8 Stunden  betragen.
  • Das Gerät muss so konstruiert sein, dass ein Herausschlagen der Flammen bei normalem Luftzug um nicht mehr als den vom Hersteller angegebenen Sicherheitsabstand ( max. 50 cm ) möglich ist.
  • Im Lieferumfang muß ein 1400 mm langes Zündgerät (Feuerzeug oder Streicholz) enthalten sein.
  • Fernzündungseinrichtungen sind nicht erlaubt.

Brandsicherheit

  • Die  Temperaturen an berührbaren Oberflächen, Bediengriffen, sowie Fußboden- und Stellwandtemperaturen dürfen einen Wert von 60 K, bzw. 65 K über Raumtemperatur nicht überschreiten. Glasflächen, die offensichtlich aufgrund der sichtbaren Flammen als heiße Oberflächen erkennbar sind, sind von der Regel ausgeschlossen.

Sicherheit beim Zünden und Löschen

  • Gefahrloses Zünden im kalten Zustand muss mit minimaler und maximaler Füllung des  Brennstoffbehälters möglich sein.Nicht Zünden bei geringem Füllstand gilt als Sicher.
  • Zusätzlich ist das gefahrlose Wiederzünden und Befüllen von Geräten auch bei einer Temperatur des Brennstoffvorratsbehälters von 60 °C zu gewährleisten.
  • Ein sicheres Löschen der Ethanolflamme muss in jedem Betriebszustand möglich sein. Eine Löschvorrichtung muss daher vorhanden sein.

Kennzeichnung

Der Ethanol Feuerstelle mit Typenschild, Warnschild, Verpackungsetikett, sowie Montage- und Sicherheitsanweisung